Fahrschule & Ferienfahrschule
Einfach mal vorbeischauen!
Bei den aktuellen Fahrerlaubnisklassen gibt es eine Menge zu beachten! Hier haben wir die wichtigsten Informationen für dich auf einem Blick:
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Fahrschule Wilken GmbH Inh. Helmut Boekhoff Augustfehner Str. 6 26670 Uplengen Fon 04956 40 51 80 Fax 04956 40 51 81 Mobil 0173 356 36 39 info@fahrschule-wilken.de
Dein Führerschein
Fahrzeug
Bemerkungen
Mindestalter
Kfz – ausgenommen der Klassen AM, A1, A2 und A mit zG max. 3.500 kg max. 8 Personen außer dem Fahrer Anhängerregelung Anhänger mit zG max. 750kg immer erlaubt Anhänger mit zG über 750kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination max. 3.500kg
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18 Jahre 17 Jahre beim Begleitenden Fahren (BF 17)
18 Jahre 17 Jahre beim Begleitenden Fahren (BF 17)
Kfz der Klasse B mit Anhänger mit: zG des Anhängers über 750kg zG der Fahrzeugkombination über 3.500 kg, aber max. 4.250kg
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Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt. Keine Prüfung, aber besondere Schulung erforderlich.
18 Jahre 17 Jahre beim Begleitenden Fahren (BF 17)
Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit: zG des Anhängers über 750kg, aber max. 3.500kg
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Vorbesitz: B Keine Theorieprüfung erforderlich – praktische Prüfung muss sein
18 Jahre 17 Jahre beim Begleitenden Fahren (BF 17)
Zweirädrige Kleinkrafträder mit: bbH max. 45 km/h Hubraum nax. 50 cm³ bei Verbrennungsmotor Leistung max. 4 kW bei Elektromotor Dreirädrige Kleinkrafträder mit: bbH max. 45 km/h Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren Leistung max. 4kW bei Diesel-/Elektromotor Vierrädrige Leicht-Kfz mit: bbH max. 45 km/h Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor Leermasse max. 350kg
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Einschluss: keine
16 Jahre
Krafträder mit Hubraum max. 125 cm³ Leistung max. 11 kW Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h Leistung max. 15 kW
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Einschluss: AM Geschwindigkeitsbeschränkung 80 km/h für Fahrer unter 18 Jahren entfällt
16 Jahre
Krafträder mit Leistung max. 35 kW Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg
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Einschluss: AM, A1 Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse „A1“ nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich
18 Jahre
Krafträder mit Hubraum über 50 cm³ oder bbH über 45 km/h Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung über 15 kW Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h Leistung über 15 kW
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Einschluss: AM, A1, A2 Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse „A2“ nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich
20 Jahre bei Aufstieg von „A2“ auf „A“ 21 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb.
Kfz – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A mit zG über 3.500 kg bis max. 7.500 kg max. 8 Personen außer dem Fahrer Anhänger bis 750 kg zG
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Vorbesitz: B
18 Jahre
Kfz der Klasse C1 mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zG Anhänger über 750 kg zG der Fahrzeugkombination max. 12.000 kg Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zG Anhänger über 3.500 kg zG der Fahrzeugkombination max. 12.000 kg
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Vorbesitz: C1
18 Jahre
Kfz – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A mit zG über 3.500 kg max. 8 Personen außer dem Fahrer Anhänger bis 750 kg zG
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Vorbesitz: B Einschluss: C1
21 Jahre 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer „spezifischen“ Berufsausbildung
KfZ der Klasse C mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zG Anhänger über 750 kG
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Vorbesitz: C Einschluss: BE, C1E, T sowie D1E bei Vorbesitz D1 und DE bei Vorbesitz D
21 Jahre 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer „spezifischen“ Berufsausbildung
Kfz – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A mit für mehr als 8, aber max. 16 Personen außer dem Fahrer Länge max. 8m mit Anhänger bis 750 kg zG
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Vorbesitz: B
21 Jahre 18 Jahre für Personen während oder nach einer „spezifischen“ Berufsausbildung
Kfz der Klasse D1 mit Anhänger zG Anhänger über 750 kg
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Vorbesitz: D1 Einschluss: BE sowie C1E bei Vorbesitz C1
21 Jahre 18 Jahre für Personen während oder nach einer „spezifischen“ Berufsausbildung
Kfz – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A mit für mehr als 8, aber max. 16 Personen außer dem Fahrer mit Anhänger bis 750 kg zG
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Vorbesitz: B Einschluss: D1
18, 20, 21, 23 oder 24 Jahre. Das Mindestalter ist abhängig von deiner Tätigkeit und Qualifikation.
Kfz der Klasse D mit Anhänger zG Anhänger über 750 kg
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Vorbesitz: D Einschluss: BE, D1E sowie C1E bei Vorbesitz C1
18, 20, 21 oder 24 Jahre. Das Mindestalter ist abhängig von deiner Tätigkeit und Qualifikation
Zugmaschinen für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bbH max. 40 km/h mit Anhängern darf max. 25 km/h gefahren werden Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge mit bbH max. 25 km/h auch mit Anhänger
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16 Jahre
Zugmaschinen für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bbH max. 60 km/h für Fahrer unter 18 Jahren gilt: bbH max. 40 km/h auch mit Anhänger Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bbH max. 40 km/h auch mit Anhänger
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Einschluss: L
16 Jahre