Fahrzeug
Bemerkungen
Mindestalter
Kfz – ausgenommen der Klassen AM, A1, A2 und A mit
zG max. 3.500 kg
max. 8 Personen außer dem Fahrer
Anhängerregelung
Anhänger mit zG max. 750kg immer erlaubt
Anhänger mit zG über 750kg erlaubt, wenn zG der
Fahrzeugkombination max. 3.500kg
18 Jahre
17 Jahre beim Begleitenden
Fahren (BF 17)
18 Jahre
17 Jahre beim Begleitenden
Fahren (BF 17)
Kfz der Klasse B mit Anhänger mit:
zG des Anhängers über 750kg
zG der Fahrzeugkombination über 3.500 kg,
aber max. 4.250kg
Wird durch Zuteilung der
Schlüsselzahl 96 erteilt.
Keine Prüfung, aber besondere
Schulung erforderlich.
18 Jahre
17 Jahre beim Begleitenden
Fahren (BF 17)
Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit:
zG des Anhängers über 750kg, aber max. 3.500kg
Vorbesitz: B
Keine Theorieprüfung erforderlich
– praktische Prüfung muss sein
18 Jahre
17 Jahre beim Begleitenden
Fahren (BF 17)
Zweirädrige Kleinkrafträder mit:
bbH max. 45 km/h
Hubraum nax. 50 cm³ bei Verbrennungsmotor
Leistung max. 4 kW bei Elektromotor
Dreirädrige Kleinkrafträder mit:
bbH max. 45 km/h
Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren
Leistung max. 4kW bei Diesel-/Elektromotor
Vierrädrige Leicht-Kfz mit:
bbH max. 45 km/h
Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren
Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor
Leermasse max. 350kg
Einschluss: keine
16 Jahre
Krafträder mit
Hubraum max. 125 cm³
Leistung max. 11 kW
Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg
Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern
Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
bbH über 45 km/h
Leistung max. 15 kW
Einschluss: AM
Geschwindigkeitsbeschränkung
80 km/h für Fahrer unter 18
Jahren entfällt
16 Jahre
Krafträder mit
Leistung max. 35 kW
Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg
Einschluss: AM, A1
Bei zweijährigem Vorbesitz der
Klasse „A1“ nur praktische, aber
keine theoretische Prüfung
erforderlich
18 Jahre
Krafträder mit
Hubraum über 50 cm³ oder
bbH über 45 km/h
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung über 15 kW
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch
angeordneten Rädern mit
Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
bbH über 45 km/h
Leistung über 15 kW
Einschluss: AM, A1, A2
Bei zweijährigem Vorbesitz der
Klasse „A2“ nur praktische, aber
keine theoretische Prüfung
erforderlich
20 Jahre bei Aufstieg von
„A2“ auf „A“
21 Jahre für Krafträder beim
Direkterwerb.
Kfz – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A mit
zG über 3.500 kg bis max. 7.500 kg
max. 8 Personen außer dem Fahrer
Anhänger bis 750 kg zG
Vorbesitz: B
18 Jahre
Kfz der Klasse C1 mit Anhänger oder Sattelanhänger mit
zG Anhänger über 750 kg
zG der Fahrzeugkombination max. 12.000 kg
Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit
zG Anhänger über 3.500 kg
zG der Fahrzeugkombination max. 12.000 kg
Vorbesitz: C1
18 Jahre
Kfz – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A mit
zG über 3.500 kg
max. 8 Personen außer dem Fahrer
Anhänger bis 750 kg zG
Vorbesitz: B
Einschluss: C1
21 Jahre
18 Jahre nach erfolgter
Grundqualifikation sowie für
Personen während oder nach
einer „spezifischen“
Berufsausbildung
KfZ der Klasse C mit Anhänger oder Sattelanhänger mit
zG Anhänger über 750 kG
Vorbesitz: C
Einschluss: BE, C1E, T sowie
D1E bei Vorbesitz D1 und DE bei
Vorbesitz D
21 Jahre
18 Jahre nach erfolgter
Grundqualifikation sowie für
Personen während oder nach
einer „spezifischen“
Berufsausbildung
Kfz – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A mit
für mehr als 8, aber max. 16 Personen außer dem
Fahrer
Länge max. 8m
mit Anhänger bis 750 kg zG
Vorbesitz: B
21 Jahre
18 Jahre für Personen während
oder nach einer „spezifischen“
Berufsausbildung
Kfz der Klasse D1 mit Anhänger
zG Anhänger über 750 kg
Vorbesitz: D1
Einschluss: BE sowie C1E bei
Vorbesitz C1
21 Jahre
18 Jahre für Personen während
oder nach einer „spezifischen“
Berufsausbildung
Kfz – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A mit
für mehr als 8, aber max. 16 Personen außer dem
Fahrer
mit Anhänger bis 750 kg zG
Vorbesitz: B
Einschluss: D1
18, 20, 21, 23 oder 24 Jahre.
Das Mindestalter ist abhängig
von deiner Tätigkeit und
Qualifikation.
Kfz der Klasse D mit Anhänger
zG Anhänger über 750 kg
Vorbesitz: D
Einschluss: BE, D1E sowie C1E
bei Vorbesitz C1
18, 20, 21 oder 24 Jahre.
Das Mindestalter ist abhängig
von deiner Tätigkeit und
Qualifikation
Zugmaschinen
für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
bbH max. 40 km/h
mit Anhängern darf max. 25 km/h gefahren werden
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende
Futtermischwagen, Stapler und andere
Flurförderfahrzeuge mit
bbH max. 25 km/h
auch mit Anhänger
16 Jahre
Zugmaschinen
für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
bbH max. 60 km/h
für Fahrer unter 18 Jahren gilt: bbH max. 40 km/h
auch mit Anhänger
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende
Futtermischwagen
für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
bbH max. 40 km/h
auch mit Anhänger
Einschluss: L
16 Jahre