Fahrschule & Ferienfahrschule
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Die Aus- und Weiterbildung zum EU-Berufskraftfahrer
1. Die Grundqualifikation Sie betrifft alle Neueinsteiger in den Beruf, deren Lkw-Führerschein nach dem 10.09.2009 bzw. deren Bus-Führerschein nach dem 10.09.2008 ausgestellt wurde. Die Grundqualifikation kann auf drei Wegen erworben werden: durch Besuch eines 140-stündigen Unterrichts plus theoretischer Prüfung (beschleunigte Grundqualifikation) durch 7,5-stündige theoretische und praktische Prüfung ohne Unterrichtspflicht durch Berufsausbildung BKF/FiF 2. Regelmäßige Weiterbildung Die regelmäßige Weiterbildung verpflichtet alle 5 Jahre zur Teilnahme an 35 Stunden Pflichtunterricht in Einheiten von mindestens 7 Stunden. Sie ist also beispielsweise abgegolten, wenn 5-mal eine 7-stündige Weiterbildung besucht wurde. Eine Prüfung ist nicht erforderlich. Kenntnisse folgender Bereiche werden dabei vermittelt: Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln Anwendung der Vorschriften Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik
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