Einfach mal vorbeischauen!
Die Aus- und Weiterbildung zum EU-Berufskraftfahrer
1. Die Grundqualifikation
Sie betrifft alle Neueinsteiger in den Beruf, deren Lkw-Führerschein
nach dem 10.09.2009 bzw. deren Bus-Führerschein nach dem
10.09.2008 ausgestellt wurde.
Die Grundqualifikation kann auf drei Wegen erworben werden:
•
durch Besuch eines 140-stündigen Unterrichts plus theoretischer
Prüfung (beschleunigte Grundqualifikation)
•
durch 7,5-stündige theoretische und praktische Prüfung ohne
Unterrichtspflicht
•
durch Berufsausbildung BKF/FiF
2. Regelmäßige Weiterbildung
Die regelmäßige Weiterbildung verpflichtet alle 5 Jahre zur Teilnahme
an 35 Stunden Pflichtunterricht in Einheiten von mindestens 7 Stunden.
Sie ist also beispielsweise abgegolten, wenn 5-mal eine 7-stündige
Weiterbildung besucht wurde. Eine Prüfung ist nicht erforderlich.
Kenntnisse folgender Bereiche werden dabei vermittelt:
•
Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der
Sicherheitsregeln
•
Anwendung der Vorschriften
•
Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik
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